Bei gesetzlich krankenversicherten Personen werden die Kosten der Ergotherapie übernommen. Jedoch muss zu Beginn der Behandlung eine Rezeptzuzahlung von Seiten der Klienten erfolgen. Diese beträgt pro Rezept 10 Euro und 10 Prozent vom Gesamtwert der Verordnung. Eine Ausnahme erfolgt bei Zuzahlungsbefreiung und Vorlage eines Befreiungsausweises. Kinder und Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr sind zuzahlungsfrei.
Privat krankenversicherte Personen unterzeichnen bei Antritt der Therapie mit uns eine Honorarvereinbarung. Gemäß § 614 BGB ist die Vergütung nach Erhalt der Rechnung fällig, unabhängig vom Zeitpunkt einer möglichen Erstattung durch ihre Versicherung.
Bitte seien Sie sich im Klaren, dass wir keine Einsicht in Ihre Versicherungsunterlagen haben und daher keine Auskunft geben können, ob und wie viel Ihnen Ihre Krankenkasse erstattet.